Erst auf den zweiten Blick gibt es eine Vielzahl von Schnittstellen zwischen Arbeitsrecht und dem Renten- und Versorgungsrecht mit seinen unterschiedlichen Ansprüchen. Der Arbeitsrechtler hat u.a. Fragen aus dem Bereich der Altersteilzeitarbeit, der Mini- und Midi-Jobs sowie der medizinischen und beruflichen Rehabilitation zu beantworten. Im weiteren Umfeld sind auch Probleme wegen Altersrente, Rentenversicherung bei Selbstständigen, Rentenbeitragserstattungsmöglichkeiten, Voraussetzungen für Rente bei Erwerbsminderung oder bei Schwerbehinderungen zu klären.
Die Beratungstätigkeit erstreckt sich also über das großes Netz unserer sozialen Sicherungsssysteme, die der Gesetzgeber für gesunde, kranke und ältere Arbeitnehmer/innen vorgesehen hat. Zu prüfen sind jeweils die Voraussetzungen einer angestrebten Maßnahme. Dies hängt in der Regel davon ab, ob und wie lange in die Rentenkasse eingezahlt worden ist und welche Ausnahmetatbestände gegebenenfalls greifen können.
Des weiteren gilt es aufzuzeigen, inwieweit Familienmitglieder bei Rehabilitationsmaßnahmen durch Übergangsgelder abgesichert werden können. Bei Mini- und Midi-Jobs sind sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber darauf hinzuweisen, welche Fallstricke zu beachten sind und wie, da geringere Rentenbeiträge gezahlt werden, diese gleichwohl durch Eigenleistung des "Jobbers" aufgestockt werden können.
Ein weites Feld bieten auch die Rentenbeiträge im Falle der Kindererziehung. Neben den Beitragszeiten wegen Kindererziehung können auch Berücksichtigungszeiten rententechnisch Beachtung finden. Diese erhöhen nur mittelbar die Rente, weil mit deren Einbeziehung die Bewertung der Anrechnungszeiten den Rentenanspruch aufbessert.
Dem Anwalt obliegt es also, die jeweiligen Voraussetzungen für die in Frage kommenden Ansprüche zu prüfen, um den Mandanten nicht nur arbeits-, sondern auch rentenrechtlich optimal zu beraten.
Dr. Ernst-Joachim Fürsen
Fachanwalt für Arbeitsrecht